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   BAG, 15.11.1990 - 8 AZR 283/89   

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BAG, 15.11.1990 - 8 AZR 283/89 (https://dejure.org/1990,204)
BAG, Entscheidung vom 15.11.1990 - 8 AZR 283/89 (https://dejure.org/1990,204)
BAG, Entscheidung vom 15. November 1990 - 8 AZR 283/89 (https://dejure.org/1990,204)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gleichbehandlung von vollzeitbeschäftigten und teilzeitbeschäftigten Lehrkräften bei der Gewährung von Urlaubsgeld - Auslegung des Tarifvertrages über ein Urlaubsgeld für Angestellte vom 16.03.1977 - Vergütung eines teilzeitbeschäftigten Lehrers

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilzeitarbeit - Gleichbehandlung bei Urlaubsgeld

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BeschFG 1985 Art. 1 § 2 Abs. 1, § 6 Abs. 1; BGB §§ 134, ... 139, § 612 Abs. 2; ZPO § 561 Abs. 2; BAT § 3 Buchst. q, § 70; Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für Angestellte vom 16.3.1977 § 1, § 2 Abs. 1 Satz 1 und 4, § 4 Abs. 1
    Teilzeitarbeit: Ungleichbehandlung bei Urlaubsgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 66, 220
  • MDR 1991, 776
  • NZA 1991, 346
  • BB 1991, 771
  • BB 1991, 981
  • DB 1991, 865
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 24.10.1989 - 8 AZR 5/89

    Teilzeitbeschäftigte: Gleichbehandlung bei Urlaubsentgelt

    Auszug aus BAG, 15.11.1990 - 8 AZR 283/89
    Die Bestimmung betrifft nicht nur einseitige Maßnahmen des Arbeitgebers, sondern auch arbeitsvertragliche Regelungen und findet vom Zeitpunkt ihres Inkrafttretens (1. Mai 1985) an auf Arbeitsverträge Anwendung, die, wie der Arbeitsvertrag der Parteien, bereits vorher geschlossen wurden (vgl. Urteil des Senats vom 24. Oktober 1989 - 8 AZR 5/89 -, zur Veröffentlichung bestimmt, zu II 3 der Gründe).

    Im übrigen verbietet Art. 1 § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 auch die unterschiedliche Behandlung gegenüber teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern, die in anderem zeitlichen Umfang beschäftigt werden (vgl. BAG Beschluß vom 29. August 1989 - 3 AZR 370/88 -, zur Veröffentlichung bestimmt; Urteil des Senats vom 24. Oktober 1989, aaO).

    Dies hat zur Folge, daß das beklagte Land nach § 612 Abs. 2 BGB verpflichtet ist, dem Kläger das anteilige Urlaubsgeld zu zahlen (vgl. Urteil des Senats vom 24. Oktober 1989 - 8 AZR 5/89 -, zur Veröffentlichung bestimmt, zu II 4 und 5 der Gründe).

    Diese Tarifnorm nimmt die unterhälftig teilzeitbeschäftigten Angestellten ganz aus dem Geltungsbereich einer tariflichen Regelung aus, trifft selbst aber keine abweichende Regelung (BAG Urteil vom 25. Januar 1989 - 5 AZR 161/88 -, aaO, zu III der Gründe; Urteil des Senats vom 24. Oktober 1989 - 8 AZR 5/89 -, aaO, zu II 3 der Gründe).

  • BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 161/88

    Erforderliche Bemessung der Vergütung für Teilzeitkräfte - anteilig - nach den

    Auszug aus BAG, 15.11.1990 - 8 AZR 283/89
    Auf die Revision, mit der das beklagte Land um Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils gebeten hat, hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts durch Teilurteil vom 25. Januar 1989 (- 5 AZR 161/88 - AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) das Berufungsurteil aufgehoben, soweit es das beklagte Land zur Zahlung von 3.333,95 DM (Vergütung für die Zeit vom 1. Mai bis zum 30. September 1985) nebst Zinsen verurteilt und über die Kosten entschieden hat.

    Insoweit ist dem Urteil des Fünften Senats vom 25. Januar 1989 (5 AZR 161/88, aaO, zu II 2 der Gründe) zu folgen.

    Diese Tarifnorm nimmt die unterhälftig teilzeitbeschäftigten Angestellten ganz aus dem Geltungsbereich einer tariflichen Regelung aus, trifft selbst aber keine abweichende Regelung (BAG Urteil vom 25. Januar 1989 - 5 AZR 161/88 -, aaO, zu III der Gründe; Urteil des Senats vom 24. Oktober 1989 - 8 AZR 5/89 -, aaO, zu II 3 der Gründe).

  • BAG, 22.08.1990 - 5 AZR 543/89

    Teilzeitbeschäftigter Lehrer mit Hauptberuf

    Auszug aus BAG, 15.11.1990 - 8 AZR 283/89
    Was bezüglich des Urlaubsgelds gilt, wenn ein vollzeitbeschäftigter Angestellter oder Beamter nebenberuflich als teilzeitbeschäftigter Lehrer Unterricht erteilt, bleibt unentschieden (für den Anspruch auf Vergütung: vgl. LAG Urteil vom 22. August 1990 5 AZR 543/89).

    Wie zu entscheiden wäre, wenn ein vollzeitbeschäftigter Angestellter oder Beamter nebenberuflich als teilzeitbeschäftigter Lehrer Unterricht erteilt, bedarf keiner Entscheidung (insoweit für die Vergütung anspruchsverneinend: Fünfter Senat, Urteil vom 22. August 1990 - 5 AZR 543/89 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BAG, 29.08.1989 - 3 AZR 370/88

    Benachteiligung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 15.11.1990 - 8 AZR 283/89
    Im übrigen verbietet Art. 1 § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 auch die unterschiedliche Behandlung gegenüber teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern, die in anderem zeitlichen Umfang beschäftigt werden (vgl. BAG Beschluß vom 29. August 1989 - 3 AZR 370/88 -, zur Veröffentlichung bestimmt; Urteil des Senats vom 24. Oktober 1989, aaO).
  • BAG, 19.08.1992 - 5 AZR 513/91

    Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der Vergütung

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist allgemein anerkannt, daß sich das Gebot der Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten nicht nur auf einseitige Maßnahmen des Arbeitgebers, sondern auch auf vertragliche Regelungen erstreckt (BAGE 61, 43; 66, 220 = AP Nr. 2, 11 zu § 2 BeschFG 1985).

    Der Arbeitnehmer hat dann Anspruch auf die übliche Vergütung nach § 612 Abs. 2 BGB (BAGE 61, 43; 66, 220 = AP Nr. 2, 11 zu § 2 BeschFG 1985) oder auf Gleichbehandlung mit den vollbeschäftigten Arbeitnehmern (BAGE 63, 181 = AP Nr. 29 zu § 11 BUrlG; vgl. auch BAGE 61, 226 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung).

  • BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 746/06

    Anrechnung von Zeiten geringfügiger Beschäftigung auf die Beschäftigungszeit iSd.

    Das Verbot gilt allerdings auch dann, wenn teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer untereinander unterschiedlich behandelt werden, sofern eine Gruppe der teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer wie vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer behandelt und die andere Gruppe der Teilzeitbeschäftigten von einzelnen Leistungen ausgeschlossen wird (vgl. BAG 15. November 1990 - 8 AZR 283/89 - BAGE 66, 220, 224 f.; 29. August 1989 - 3 AZR 370/88 - BAGE 62, 334, 337 zu der früheren Regelung des § 2 Abs. 1 BeschFG).
  • BAG, 26.09.2001 - 10 AZR 714/00

    Essensgeldzuschuß für Teilzeitbeschäftigte

    Die Beklagte verkennt jedoch, daß die unterschiedliche Behandlung einer Gruppe teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer gegenüber den vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern nicht dadurch entfällt, daß der Arbeitgeber eine andere Gruppe teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer nicht diskriminiert (BAG 15. November 1990 - 8 AZR 283/89 - BAGE 66, 220).

    b) Eine unterschiedliche Behandlung von Teilzeitbeschäftigten kann nur gerechtfertigt sein, wenn sich ihr Grund aus dem Verhältnis von Leistungszweck und Umfang der Teilzeitarbeit herleiten läßt (BAG 15. November 1990 - 8 AZR 283/89 - aaO; 25. Oktober 1994 - 3 AZR 149/84 - aaO; 22. Mai 1996 - 10 AZR 618/95 - AP BAT § 39 Nr. 1 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 45; 19. Februar 1998 - 6 AZR 460/96 - BAGE 88, 92; 13. Dezember 2000 - 10 AZR 383/99 - nv.).

    Auch auf das Urlaubsgeld des öffentlichen Dienstes hat ein teilzeitbeschäftigter Angestellter nur einen anteiligen Anspruch (BAG 15. November 1990 - 8 AZR 283/99 - BAGE 66, 220).

  • BAG, 26.05.1993 - 5 AZR 184/92

    Bezahlte Freistellung am 24. und 31. 12.; mittelbare Frauendiskriminierung

    Das Gebot der Gleichbehandlung erstreckt sich sowohl auf einseitige Maßnahmen als auch auf vertragliche Vereinbarungen (BAGE 61, 43, 46 = AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 15. November 1990 - 8 AZR 283/89 - EzA § 2 BeschFG 1985 Nr. 5, zu II der Gründe; BAG Urteil vom 29. Januar 1992 - 5 AZR 518/90 - AP Nr. 18 zu § 2 BeschFG, zu II 3 a der Gründe).
  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

    Sie dürfen nicht einen Teil der Arbeitnehmerschaft aus sachlich nicht berechtigten Gründen von diesen Leistungen ausschließen (so Beschluß des Senats vom 29. August 1989 - 3 AZR 370/88 - AP, aaO, zu B der Gründe; vgl. ferner BAG Urteil vom 15. November 1990, BAGE 66, 220, 223 = AP Nr. 11 zu § 2 BeschFG 1985, zu I der Gründe).
  • BAG, 20.01.2021 - 4 AZR 283/20

    Bezugnahme auf betriebsverfassungsrechtliche Tarifregelungen

    bb) Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass die Nichtigkeit einzelner Vertragsbestimmungen entgegen § 139 BGB aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes regelmäßig nicht zur Nichtigkeit des gesamten Arbeitsvertrags führt (vgl. ErfK/Preis 21. Aufl. BGB § 611a Rn. 342 ff. mwN; als selbstverständlich vorausgesetzt in BAG 15. November 1990 - 8 AZR 283/89 - zu II 4 der Gründe, BAGE 66, 220; ausdrücklich BAG 29. März 1990 - 2 AZR 354/89 - zu II 2 a der Gründe [zu Kündigungsfristen]; 19. Mai 1982 - 5 AZR 466/80 - zu III der Gründe, BAGE 39, 67 [zu einer vereinbarten Kürzungsmöglichkeit von Sonderzahlungen bei Krankheit]; 19. Juni 1980 - 2 AZR 660/78 - zu 2 a der Gründe, BAGE 33, 220 [zur nichtigen Befristungsabrede]; 13. März 1975 - 5 AZR 199/74 - zu II 3 b der Gründe [im Ausbildungsverhältnis]; grundlegend schon BAG 10. Mai 1957 - 1 AZR 249/56 - zu VI der Gründe, BAGE 4, 274 [zu einer sog. Zölibatsklausel]) .
  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 696/94

    Urlaubsgeld im Erziehungsurlaub

    Das bezieht sich sowohl auf einseitige Maßnahmen des Arbeitgebers als auch auf die Anwendung von Tarifverträgen (BAG Urteil vom 23. Juni 1993 - 10 AZR 127/92 - AP Nr. 1 zu § 34 BAT; BAGE 61, 43, 46 = AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985, zu II 1 der Gründe; BAGE 61, 77, 85 = AP Nr. 4 zu § 2 BeschFG 1985, zu B II 5 der Gründe; BAGE 63, 181, 186 = AP Nr. 29 zu § 11 BUrlG, zu II 3 der Gründe; BAGE 66, 220, 224 = AP Nr. 11 zu § 2 BeschFG 1985, zu II der Gründe).

    Die Herausnahme aus dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages ist jedoch kein Fall des Abweichens (BAGE 63, 181, 186 = AP Nr. 29 zu § 11 BUrlG, zu II 3 der Gründe; BAGE 66, 220, 227 f. = AP Nr. 11 zu § 2 BeschFG 1985, zu III der Gründe).

    Das gilt jedenfalls dann, wenn - wie bei der Klägerin - keine geringfügige Beschäftigung erfolgt (BAGE 66, 220, 226 = AP, aaO, zu II 3 der Gründe).

  • BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 518/90

    Arbeitsrecht; Diskriminierungsverbot; Gleichheitsgrundsatz;

    Das Gebot der Gleichbehandlung erstreckt sich sowohl auf einseitige Maßnahmen, als auch auf vertragliche Vereinbarungen (BAGE 61, 43, 46 = AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985, zu II 1 der Gründe; Urteil vom 15. November 1990 - 8 AZR 283/89 - EzA § 2 BeschFG 1985 Nr. 5, zu II der Gründe).

    Der erkennende Senat (BAGE 61, 43 = AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985) und ihm folgend der Achte Senat (BAGE 63, 181 = AP Nr. 29 zu § 11 BUrlG ; Urteil vom 15. November 1990 - 8 AZR 283/89 - EzA § 2 BeschFG 1985 Nr. 5) haben zu § 3 q BAT a.F. entschieden, daß die Herausnahme der weniger als halbzeitig beschäftigten Angestellten aus dem personellen Geltungsbereich des BAT keine abweichende tarifvertragliche Bestimmung im Sinne von § 6 Abs. 1 BeschFG darstelle.

  • BSG, 23.03.2006 - B 11a AL 65/05 R

    Insolvenzgeldanspruch - Zuordnung zum Insolvenzgeldzeitraum - zusätzliches

    Während darüber hinaus beim Weihnachtsgeld eindeutig die Belohnung der in der Vergangenheit geleisteten Betriebstreue im Vordergrund stehe, diene das über das Urlaubsentgelt hinausgehende Urlaubsgeld nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) dazu, erhöhte Urlaubsaufwendungen zumindest teilweise abzudecken (Urteile vom 11. Januar 1990, DB 1990, 2377, und vom 15. November 1990, DB 1991, 865).

    Wird das Urlaubsgeld als eine über das Urlaubsentgelt iS der §§ 1, 11 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hinausgehende akzessorische Arbeitgeberleistung für die Dauer des Urlaubs gewährt, mit der urlaubsbedingte Mehraufwendungen ausgeglichen werden sollen (BAGE 66, 220 = DB 1991, 865 = NZA 1991, 346; BAGE 106, 22 = NZA 2004, 47) und ist es deshalb als Teil der Urlaubsvergütung ausgestaltet, so ist es nur zu zahlen, wenn tatsächlich Urlaub gewährt wird und ein Anspruch auf Urlaubsvergütung besteht (BAG NZA 1998, 666).

  • BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 675/02

    Tariflicher Spätarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte

    Die unterschiedliche Behandlung einer Gruppe teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer gegenüber den vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern entfällt nicht dadurch, daß der Arbeitgeber eine andere Gruppe teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer nicht diskriminiert (BAG 15. November 1990 - 8 AZR 283/89 - BAGE 66, 220).
  • BAG, 23.06.1993 - 10 AZR 127/92

    Wechselschichtzulage für Teilzeitkräfte

  • BAG, 16.04.2003 - 4 AZR 156/02

    Zeitanteiliger Zuschlag zur Anerkennung der Unternehmenszugehörigkeit

  • BFH, 01.03.2000 - VI R 162/98

    Kindergeld/-freibetrag: Eigene Einkünfte des Kindes

  • BAG, 19.02.1998 - 6 AZR 460/96

    Beihilfeanspruch bei Teilzeitarbeit nur arbeitszeitanteilig

  • BAG, 07.11.1991 - 6 AZR 392/88

    Übergangsgeld - teilzeitbeschäftigte Angestellte

  • BAG, 20.06.1995 - 3 AZR 684/93

    Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitkräfte - Chemie

  • BAG, 20.06.1995 - 3 AZR 539/93

    Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte -Nährmittelindustrie

  • BAG, 15.11.1994 - 5 AZR 681/93

    Gleichbehandlung universitärer Lehrkräfte

  • BAG, 20.01.2021 - 4 AZR 286/20

    Bezugnahme auf betriebsverfassungsrechtliche Tarifregelungen

  • LAG Köln, 28.01.2000 - 4 Sa 1321/99

    Auslegung einer Ruhegeldrichtlinie; Investmentmanagerin bei einer Gesellschaft

  • BAG, 03.03.1993 - 10 AZR 36/92

    Gehalt und tarifliche Sonderzahlungen für einen Lehrer im Angestelltenverhältnis

  • LAG Köln, 20.03.2000 - 4 Sa 1321/99

    Auslegung einer Ruhegeldrichtlinie; Gewährung von Versorgungsbezügen an

  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 553/91

    Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlung - Teilzeitbeschäftigte

  • BAG, 17.02.1992 - 10 AZR 450/90

    Sonderzuwendung und Urlaubsgeld für einen teilzeitbeschäftigten Lehrer -

  • BAG, 19.02.1998 - 6 AZR 477/96

    Beihilfe für Teilzeitbeschäftigte

  • LAG Thüringen, 18.07.2001 - 6 Sa 452/00

    Kürzung des tariflichen Urlaubsgeldes für Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen

  • LAG Hamm, 24.09.1998 - 17 Sa 682/98

    Zahlung der Geriatriezulage; Erbringung der Grund- und Behandlungspflege bei

  • LAG Schleswig-Holstein, 30.05.2007 - 5 Sa 59/07

    Wechselschichtarbeit, Schichtarbeit, Schichtzulage, volle Schichtzulage, Kürzung,

  • BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 562/01

    Urlaubsgeld ohne Urlaubsanspruch

  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 175/92

    Anspruch auf Rentenzahlung - Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz -

  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 176/92
  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 35/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte - Anspruch auf monatliche Rente im

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.03.2007 - 5 Sa 557/06

    Schichtarbeit, Schichtzulage, volle Schichtzulage, Kürzung,

  • LSG Bayern, 25.07.2013 - L 9 AL 274/11

    Arbeitslosenversicherung, Jahressonderzahlung, Insolvenzgeld

  • BAG, 11.02.1993 - 6 AZR 547/91

    Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Angestellten auf Übergangsgeld - Sachliche

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2003 - L 8 AL 180/02

    Anspruch; Anspruchsentstehung; Arbeitsentgelt; Arbeitsentgeltanspruch;

  • BAG, 13.12.2000 - 10 AZR 383/99
  • LAG Berlin, 12.09.1995 - 3 Sa 54/95

    Arbeitsentgelt: Jubiläumszuwendung für Teilzeitbeschäftigte

  • BAG, 22.04.1992 - 5 AZR 397/91

    Arbeitsentgelt: Höhe der Vergütung nach BeschFG wegen nebenberuflicher (Lehr-)

  • BAG, 08.12.1992 - 3 AZR 253/92

    Zusatzversorgung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer durch Versorgungsanstalt des

  • BAG, 19.02.1998 - 6 AZR 478/96

    Anspruch eines Teilzeitbeschäftigten auf Beihilfe - Anspruch auf Beihilfe

  • LAG Hamburg, 19.01.1995 - 1 Sa 31/94

    Vergütungsanspruch; Lehrer; Klassenfahrt; Klassenreise; Vollzeit; Teilzeit;

  • BAG, 23.06.1993 - 10 AZR 164/92

    Anspruch einer Teilzeitbeschäftigten auf eine Wechselschichtzulage in voller Höhe

  • BAG, 04.09.1991 - 5 AZR 129/91

    Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Lehrerin auf übliche Vergütung - Anspruch

  • BAG, 12.12.1990 - 5 AZR 631/89

    Die Ausschlussfrist des § 70 Bundesangestelltentarif (BAT) -

  • BAG, 12.12.1990 - 5 AZR 618/89

    Die Ausschlussfrist des § 70 Bundesangestelltentarif (BAT) - Eintritt der

  • BAG, 19.02.1998 - 6 AZR 479/96

    Anspruch eines Teilzeitbeschäftigten auf Beihilfe - Anspruch auf Beihilfe

  • LAG Hessen, 06.10.1994 - 3 Sa 1523/93

    Anspruch einer studentischen Teilzeitkraft auf Leistungen nach einer

  • LSG Bayern, 16.11.2006 - L 10 AL 473/05

    Insolvenzgeldfähigkeit von Urlaubsgeld; Voraussetzungen für den Anspruch eines

  • BAG, 24.03.1993 - 10 AZR 97/92

    Anspruch auf restliche Vergütung, Urlaubsgeld und eine Sonderzuwendung - Anspruch

  • BAG, 19.06.1991 - 5 AZR 310/90

    Vergütung teilzeitbeschäftigter Angestellter bei Arbeiterwohlfahrt - Anspruch auf

  • LAG Hamburg, 04.02.1994 - 3 Sa 37/92

    Anspruch auf Gewährung von tariflicher Altersfreizeit an Teilzeitbeschäftigte;

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